07.09.2017

Neuer innovativer Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer …

…der Südgemeinden beinhaltet neue Gehälterstruktur und die Einführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Die Südgemeinden haben zusammen mit den Gewerkschaften OGBL und LCGB am 6. September 2017 den neuen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der Südgemeinden unterzeichnet.
Mitunterzeichner sind die Gemeinden Bettemburg, Differdingen, Dippach, Düdelingen, Esch/Alzette, Garnich, Hobscheid, Käerjeng, Kayl, Koerich, Monnerich, Petingen, Reckingen/Mess, Roeser, Rümelingen, Sassenheim, Schifflingen und Steinfort.
Die Gemeinde Esch/Alzette ist traditionell zuständig für die Leitung der Verhandlungen. Federführend bei den vertragschließenden Gewerkschaften ist der OGBL.
Der Kollektivvertrag tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Er gilt bis zum 31. Dezember 2018. Er betrifft rund 2.000 kommunale Arbeitnehmer.

Zur Erinnerung …

Am 16. Januar 2017 wurde ein erstes Vor-Abkommen in den Südgemeinden unterzeichnet, das sowohl finanzielle als auch qualitative Verbesserungen für die Arbeitnehmer der 18 Südgemeinden beinhaltete. Des Weiteren beschlossen die Sozialpartner die Schaffung einer paritätischen Arbeitsgruppe zwecks Umsetzung folgender Ziele:

  • die Umsetzung verschiedener Teile des neuen Gehälterabkommens im öffentlichen Dienst;
  • die Einführung eines Sozialurlaubs;
  • die Absicherung der Gehälterkohärenz zwischen den verschiedenen Berufskategorien in den Gemeinden durch die Einführung einer geregelten Einstiegsprozedur für neue Arbeitnehmer. Diese neue Einstiegsprozedur lehnt
  • sich an die Bestimmungen der statutarischen Gehälterreform im öffentlichen Dienst an;
  • die Umgestaltung der Gehälterstruktur der kommunalen Arbeitnehmer durch die Einführung von linearen Laufbahnen.
  • die Schaffung praktischer Rahmenbedingungen, die eine berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der Arbeitssuchenden ermöglicht, die auf dem sogenannten 1. Arbeitsmarkt keine beruflichen Perspektiven haben.

Nach sechs sehr intensiven und konstruktiven Arbeitsmonaten, hat die paritätische Arbeitsgruppe die ihr anvertrauten Aufgaben termin- und zielgerecht erfüllt. Somit können die Verhandlungen nun definitiv abgeschlossen werden.
Nachstehend die ausgehandelten Verbesserungen:

  • eine Erhöhung des Lohnpunktwertes um 1,5 % ab dem 1. Januar 2018;
  • die Auszahlung einer einmaligen Jahresprämie von 1% vom Bruttogehalt, gerechnet auf das Jahr 2016;
  • die Einführung eines Sozialurlaubs von 24 Stunden pro Trimester;
  • die Erhöhung der Familienzulage auf 27 Lohnpunkte; die Familienzulage für Arbeitnehmer wird beim vollständigen Inkrafttreten des Gehälterabkommens im öffentlichen Dienst auf 29 Lohnpunkte angepasst;
  • eine Neugestaltung der Gehälterstruktur durch die Einführung von linearen Laufbahnen für sämtliche Arbeitnehmer;
  • die Erhöhung des Endgehaltes um 4 Lohnpunkte in sämtlichen Laufbahnen;
  • die Anrechnung der Vordienstjahren für alle regulären Laufbahnen;
  • die Schaffung von Einstellungsmechanismen für Arbeitnehmer, die sich in Langzeitarbeitslosigkeit befinden und schwervermittelbaren Arbeitssuchende;
  • die Schaffung einer paritätischen Beratungskommission zwecks Verbesserung des Sozialdialoges und einer jährlichen Analyse und Bilanz bezüglich der Einstellung schwervermittelbarer Arbeitssuchende;
  • eine französische Fassung des Südgemeinden-Kollektivvertrages.